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WeGebAU - Unverbindliche Überprüfung des Anspruchs

Einleitung

Diese Seite bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit, festzustellen, ob Leistungen zur Beschäftigungssicherung in Anspruch genommen werden können. Unter dem Tenor 'Qualifizieren statt Entlassen' bzw. Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter wird das Instrument WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) von der Bundesagentur für Arbeit angeboten. Die Änderungen mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, gültig ab 01. April 2012, werden berücksichtigt.

Datenschutz und Hinweise

Die Beantwortung der Fragen auf dieser Webseite ist freiwillig. Sie können damit einen möglichen Anspruch auf Leistungen zur Beschäftigungssicherung feststellen. Ihre An- und Eingaben werden weder gespeichert noch weiterverarbeitet oder an Dritte weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass der tatsächliche Anspruch auf Leistungen zur Beschäftigungssicherung nur von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt werden kann. Die Antragstellung kann nur durch den Arbeitgeber am Betriebssitz erfolgen. Die Ergebnisse sind unverbindlich.

Mit den Eingaben beginnen

Auf der nächsten Seite können Sie mit den Eingabe der Betriebs-, Mitarbeiter- und Weiterbildungsdaten beginnen. Um eine optimale Lesbarkeit zu gewähren wird an einigen Stellen auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Schreibweise verzichtet; alle Bezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch männliche Mitarbeiter.

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Stand: 14.06.2012 20:39